Das Arbeits- und Sozialrecht sind seit jeher einem ständigen Wandel unterzogen. Die gerade in den letzten Jahren ansteigende Flut neuer Gesetze und Vorschriften in diesen Bereichen macht es besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen schwer, die Regelungen des Arbeits- und Sozialrechts zu überschauen und anzuwenden. Besonderer Beachtung bedarf dabei auch die Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte.
Der URV steht Ihnen bei der Bewältigung dieser Anforderungen zur Seite. Im Rahmen einer telefonischen und/oder persönlichen Beratung im Betrieb oder der Geschäftsstelle des Verbandes steht Ihnen der Geschäftsführer Jürgen Esselmann (Rechtsanwalt) zur Verfügung.
Wir unterstützen die Mitglieder kompetent bei allen Fragen zu den unterschiedlichen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis.
Wir helfen den Mitgliedern telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, dem Entwurf von Verträgen oder Schriftsätzen, der Formulierung von Kündigungsschreiben sowie der Erstellung von Gutachten zu arbeitsrechtlichen Problemstellungen.
Prozessvertretung Sollte es mal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, welche gerichtlich geklärt werden müssen, können die Mitglieder des URV auch hier auf die Hilfe und Unterstützung des Verbandes bauen.
Der URV vertritt seine Mitglieder kostenlos vor den Arbeits- und Sozialgerichten, dem Landesarbeits- und dem Landessozialgericht, in Schwerbehindertenfragen auch vor dem Verwaltungsgericht.