BAG: Tarifliche Ausschlussfristen

Vergütungsansprüche aufgrund des Mindestlohngesetzes sind nach § 3 MiLoG grundsätzlich für den Arbeitnehmer unverzichtbar, Vereinbarungen, die den Mindestlohnanspruch unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken sind insoweit unwirksam. Das BAG hat jetzt die Frage geklärt, ob tarifvertragliche Ausschlussfristen den Mindestlohnanspruch bzw. den Entgeltfortzahlungsanspruch auch im Krankheitsfalle in Höhe des Mindestlohnes erfassen und dies verneint. Tarifvertragliche Ausschlussfristen sind mithin insoweit unwirksam, als ihr Wortlaut auch den An-spruch auf Zahlung des Mindestlohnes erfasst. Gegenüber anderen Ansprüchen aus dem Arbeits-verhältnis hingegen bleibt die Rechtswirksamkeit der tarifvertraglichen Ausschlussfrist erhalten.

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