"Folgen der Anerkennung des dritten Geschlechts für das Arbeitsrecht"

Intergeschlechtlichen Menschen steht infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes aus Oktober 2017 und dem Gesetz zur Änderung der Angaben im Geburtenregister seit dem 22. Dezember 2018 der Geschlechtseintrag „divers“ im Geburtenregister zu. Wir überlassen Ihnen anliegend die finale Version des Positionspapiers der BDA zu den "Folgen der Anerkennung des dritten Geschlechts für das Arbeitsrecht". Die Entscheidung und der Gesetzentwurf haben keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Auswirkungen. Allerdings finden sich in der Literatur auch gegenläufige Stimmen. In dem BDA Positionspapier werden einige Fragestellungen aufgeworfen, die sich aus einer Anwendung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum dritten Geschlecht und die Änderung des Personenstandsgesetzes auf das Arbeitsrecht ergeben könnten.

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