Neues Nachweisgesetz gilt seit dem 1. August 2022

Das Nachweisgesetz, dass bislang ein Schattendasein führte, ist mit Wirkung ab dem 01. August 2022 neu geregelt worden. Dies gilt insbesondere für die dem Arbeitnehmer im Rahmen der arbeitgeberseitigen Nachweispflicht zum Teil auch neuen mitzuteilenden Reglungsgegenstände.

Fernerhin sind neben dem persönlichen Anwendungsbereich die Form des Nachweises als auch Aushändigungsfristen des vorzunehmenden Nachweises geändert worden.

Zudem haben auch „Alt-Arbeitnehmer“ einen Anspruch auf Aushändigung eines Nachweises.

Das neue Nachweisgesetz ist zudem um einen Ordnungswidrigkeitstatbestand erweitert worden, wonach Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu € 2.000,00 geahndet werden können.

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