Zweite Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV2) ist am 20. November 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Mindestlohnanpassungsverordnung vom 15. November 2016 außer Kraft. Damit ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19 Euro brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2019 und auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2020 rechtsverbindlich.

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